Hallo zusammen :-)
Mir ist gerade so die Frage in den Kopf geschossen wie lange der Yellow Slip wohl gültig ist. Läuft der irgendwann mal ab oder ist er unbegrenzt gültig?
Hallo zusammen :-)
Mir ist gerade so die Frage in den Kopf geschossen wie lange der Yellow Slip wohl gültig ist. Läuft der irgendwann mal ab oder ist er unbegrenzt gültig?
Der 'Yellow Slip' ist generell unbefristet. Er verliert allerdings seine Gueltigkeit wenn man sich innerhalb eines Jahre mehr als 6 Monate nicht in Zypern aufhaelt.
Mist.
Und wie wollen die das feststellen? Bzw. was passiert wenn ich mal 6 Monate im Jahr nicht in Zypern war und dann mit dem alten Yellow Slip wiederkomme? Ich musste in 6 Jahren nirgends meinen Yellow Slip zeigen.
Ich bin zwar ein Zypern-Neuling, aber meiner Meinung nach stimmt das so nicht. Denn seit 01.01.2017 gilt u.a. die 60-Tage-Regel, vorausgesetzt man ist auch tatsächlich Steuerinländer in Zypern:
https://www.pwc.com.cy/en/publicatio...18-english.pdf
Das Registration Certificate ist die Grundvoraussetzung für die Steueransässigkeit. Wenn man unter Einhaltung der 60-Tage-Regel laut offiziellen Quellen Steuerinländer bleiben kann, dann schließe ich daraus, dass sich diese Regel auch auf das Registration Certificate anwenden lässt. Sonst wäre die Regel nutzlos. Bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege.
O jeh, jetzt gleitet das sofort wieder ab in das Steuer_Thema. Und mit abenteuerlichen Rueckschluessen. Nochmal : ich habe mich zum 'Yellow Slip' = Certificate of Registration fuer EU Buerger gemeldet. Nicht mehr und nicht weniger . Aber wenns sein muss ...
Wo steht denn das bitte ???? Standard Formulierung ' residing more than 183 ...', also sich aufhalten …, die sagen nicht mal legal oder illegal.
Ausserdem ist der 'Yellow Slip' nicht die einzige Moeglichkeit um legal in Zypern zu sein.
lso jetzt entscheide Dich mal, willst Du, kannst Du oder musst Du ??
Gerne darfst du auch sachlich erläutern, warum meine Rückschlüsse deiner Meinung nach abenteuerlich sind.
Ja, ich auch. Die 60-Tage-Regel für die Steueransässigkeit habe ich lediglich zu Hilfe genommen, um meine Argumentation bezüglich des Yellow Slip = Registration Certificate zu untermauern.
Dass das Registration Certificate die Bedingung zur Beantragung der persönlichen Steuernummer ist, wird auf diversen Seiten, z.B. auch hier, impliziert. Stimmt das denn nicht?
Hier steht, dass man als EU-Bürger nach spätestens vier Monaten Aufenthalt in Zypern den Yellow Slip beantragen muss. Welche anderen legalen Möglichkeit gibt es denn sonst aktuell?
Das hast du auch schon in diesem Post behauptet. Könntest du bitte eine entsprechende Quelle dafür nennen?
LG
Geändert von cypreneur (28.05.2018 um 00:06 Uhr)
Erst einmal : da scheint fast die Haelfte meines Posts NICHT angekommen zu sein. Keine Ahnung warum. Ist mir auch erst jetzt nach meinem verlaengerten Pfingsturlaub aufgefallen.
Die Aufenthaltsbestimmungen von Auslaendern hier in Zypern werden im wesentlichen von 3 Gesetzen geregelt :
1. Aliens and Immigration Law
2. Registry Law
3. Law von 2007 das sich spezifisch mit dem Recht von EU-Buergen (und deren Angehoerigen) beschaeftigt, sich frei in Zypern zu bewegen und aufzuhalten.
Der Einfachheit halber werde ich mich hier ausschliesslich auf das Gesetz von 2007 beziehen. Danach ist der 'Yellow Slip' = Registration Certificate NICHT zeitlich befristet. Fuer seine Gueltigkeit besteht auch keine Anwesenheitsplicht in Zypern, WEDER fuer 6 Wochen NOCH fuer 6 Monate. Die 6 Monate spielen zwar fuer einige andere Tatbestaende eine Rolle, aber NICHT fuer den Yellow Slip.
Andere sachliche Gruende koennen allerdings fuer die Gueltikeit/Ungueltigkeit eine Rolle spielen, insbesondere wenn die Voraussetzungen/Bedingungen fuer die Erteilung nicht mehr zutreffen. Gem. Part VI, Article 27, Section 2
dieses Gesetzes werden solche Verfikationen allerdingd NICHT systematisch durchgefuehrt (i.e. was ich nicht weiss …).
Darueber hinaus kann es gem Part VII Restriktionen aus Gruenden von Public Order, Public Security oder Public Health geben. Einzelheiten erspare ich mir jetzt.
Was jetzt den legalen Aufenthalt von EU-Buergern bezueglich der 60 Tage Regel anbelangt : 90 Tage, kein Yellow Slip erforderlich. Heisst das jetzt die Regel trifft nicht zu weil kein Yellow Slip ? Und die 90 Tage Regel gilt auch fuer viele andere ( nicht EU ) Laender !!!
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