Luxemburg (jur). Zypern kann sich seinen Halloumi-Käse nicht als Marke schützen lassen. Es handelt sich hier um eine Käsesorte, der Begriff ist als Marke daher ungeeignet, urteilte am Mittwoch, 7. Oktober 2015, das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg (Az.: T-292/14 und T-293/14). Danach sind auch sogenannte Gewährleistungsmarken nur zulässig, wenn sie die notwendige „Unterscheidungskraft“ gegenüber anderen Herstellern besitzen.
Halloumi kommt aus den Mittelmeerländern, ursprünglich vermutlich aus dem nordafrikanisch-arabischen Raum. Sein türkischer Name ist Hellim. Inzwischen gilt der würzige und quietschend-feste Schafsmilchkäse als Spezialität Zyperns.
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