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Thema: Aus für Billig-Flugtickets?

  1. #1
    Zypern-Insider
    68 Jahre alt
    aus 4½ Flugstunden nord-westlich von Zypern
    744 Beiträge seit 04/2005

    Aus für Billig-Flugtickets?

    LUXEMBURG. Flugtickets für 29,99 Euro könnten bald der Vergangenheit angehören. Zumindest dann, wenn die Deutsche Bahn heute einen wichtigen Rechtsstreit gewinnt. Der Konzern unter Bahn-Chef Hartmut Mehdorn ist vor das europäische Gericht Erster Instanz in Luxemburg gezogen. Ihn stört die Befreiung der Fluggesellschaften von der Mineralölsteuer. Darin sieht Mehdorn eine unzulässige Begünstigung der Airlines gegenüber der Schiene. Urteilen die Richter im Sinne der Bahn, dürften die Verbraucher dies durch höhere Ticketpreise für Flüge zu spüren bekommen (Aktenzeichen: T-351/02).Die Bahn fordert seit Jahren ein Ende der "unzulässigen staatlichen Beihilfe zu Gunsten des Luftverkehrs". Auch nach Überzeugung der Umweltverbände ist die Steuer auf Flugbenzin überfällig. "Fliegen belastet die Umwelt besonders stark mit Schadstoffen und Lärm", kritisiert etwa der Naturschutzbund NABU. Nach Überzeugung des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) "ruinieren klimaschädliche Billigflieger die Bahn".Nach eigenen Angaben wurde die Bahn 2004 mit Mineralöl-, Öko- und Stromsteuer in einer Höhe von 378 Millionen Euro belastet. Auf Einnahmen in fast gleicher Höhe von den Fluggesellschaften habe der Staat demgegenüber verzichtet. Umgerechnet auf einen einfachen Flug von Berlin nach Frankfurt am Main seien das 21 Euro je Fluggast, auf der einfachen Strecke Berlin-München 25 Euro, argumentiert der Bahnkonzern. Im Juli 2002 hatte die Bahn deshalb bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde gegen die Ungleichbehandlung eingereicht. Die Kommission wies diese jedoch bereits nach zweieinhalb Monaten ab, weil die Steuerbefreiung des Flugbenzins von der europäischen Mineralölsteuerrichtlinie gedeckt sei.Dagegen klagt nun die Bahn. Sie wirft der Kommission vor, die Beschwerde gar nicht richtig geprüft zu haben. Die Hochgeschwindigkeitszüge stünden in Deutschland in unmittelbarem Wettbewerb mit dem Flugzeug. Das gelte auch für den Verkehr in die Nachbarstaaten. Die Steuerbefreiung für Flugbenzin führe zu erheblichen Kostenvorteilen für die Luftfahrt und verstoße daher gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Dabei ergebe sich das Recht auf fairen Wettbewerb unmittelbar aus den Europäischen Verträgen.Die Europarichter in Luxemburg werden daher vorrangig zu entscheiden haben, ob die zu den europäischen Wirtschafts-Grundrechten zählende Chancengleichheit durch eine Ausnahmeklausel in einer einfachen Richtlinie verdrängt werden kann.

    Quelle: Weser-Kurier

  2. Nach oben    #2
    Zypern-Insider
    61 Jahre alt
    aus Übach-Palenberg
    1.355 Beiträge seit 04/2005
    Klasse....

    die Bahn ist ja wirklich eine Alternative zum Flieger
    Saubere puenktliche Zuege mit sehr zuvorkommendem Personal... und vor allem sehr preisguenstig


  3. Nach oben    #3
    Zypern-Insider
    60 Jahre alt
    1.173 Beiträge seit 05/2005
    Also Monique.. ich sehe das grössere Problem bei dem Stück Wasser um Zypern herum ist... Wie kommen die Züge dort rüber... wink: Oder gibt es dann statt Flugzeuge, plötzlich Flugzüge?

  4. Nach oben    #4
    Zypern-Insider
    61 Jahre alt
    aus Übach-Palenberg
    1.355 Beiträge seit 04/2005
    Ja Susi, da hast du Recht, zudem erschwerend noch hinzu kommt, dass die Zuege, falls sie dann uebers Wasser geschwebt sind, auf Zypern Luftreifen haben muessen.....

  5. Nach oben    #5
    Zypern-Insider
    61 Jahre alt
    aus Übach-Palenberg
    1.355 Beiträge seit 04/2005
    Noch mal Glück gehabt....die Bahn hat nicht Recht bekommen!

  6. Nach oben    #6
    Zypern-Insider
    68 Jahre alt
    aus 4½ Flugstunden nord-westlich von Zypern
    744 Beiträge seit 04/2005
    Monique hat Recht und das ist doch nochmal eine Gute Nachricht für all die Billigflieger hier im Forum!

    LUXEMBURG (DPA). Flugbenzin darf nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Deutschland auch weiterhin steuerfrei bleiben. Die Deutsche Bahn scheiterte gestern mit einer Klage, mit der sie die steuerliche Gleichbehandlung von Bahn- und Fluggesellschaften erzwingen wollte.

    Das Luxemburger Gericht erster Instanz entschied, es handele sich bei der Steuerbefreiung für Flugbenzin nicht um eine verbotene staatliche Beihilfe, wie die Bahn argumentiert hatte. Es sei auch nicht zu beanstanden, dass Flug- und Bahngesellschaften unterschiedlich behandelt würden. Die Klage sei unbegründet (Rechtssache T-351/02).


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