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Thema: §18 DBA Deutschland-Zypern

  1. #1
    Neu im Zypern-Forum
    aus Phuket
    3 Beiträge seit 07/2019

    §18 DBA Deutschland-Zypern

    Ich habe zwei Fragen zur Besteuerung in Zypern.
    1. Wenn ich - hypothetisch gesprochen - 15.000€ gesetzliche Rente und zudem 15.000€ Berriebsrente erhalte, beläuft sich mein in Zypern zu versteuerndes Einkommen dann auf 15.000€ (Betriebsrente)?
    2. Auf welches Einkommen werden die 2,65 % neue Gesundheitssteuer angerechnet? Nur die Betriebsrente, also nur das in Zypern zu versteuernde Einkommen, oder mein Gesamteinkommen, auch wenn es teilweise in Zypern nicht steuerpflichtig ist?
    Bin für jede Antwort dankbar, die mir weiterhilft. Hök

  2. Nach oben    #2

    aus Kiti
    224 Beiträge seit 09/2015
    Danke
    2
    Laut DBA Einkünfte aus deutschen Quellen in D zu versteuern - also auch Deine beiden Renten. Siehe https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=3

    Zur Berechnung des Beitrags zur zyprischen Krankenversicherung GESY wird das gesamte Welteinkommen zugrundegelegt. Daher muss man seit diesem Jahr auch dann eine Steuererklärung abgeben, wenn man kein in Zypern steuerpflichtiges Einkommen hat.

    Allerdings: als in der GKV pflichtversicherter deutscher Rentner kannst Du Dir von Deiner Krankenkasse ein S1-Formular austellen lassen, das von der Pflicht zur Zahlung des Gesundheitsbeitrages befreit. Es berechtigt Dich zur Aufnahme in die zyprische KV, verpflichtet Dich aber nicht dazu. Wenn Du beitrittst bist Du allerdings auf das öffentliche KV-System angewiesen und kannst Dir privatärztliche Kosten nicht mehr von der deutschen Kasse erstatten lassen. Dies ist zwar ohnehin nur bis zur Höhe der deutschen Kassensätze möglich, aber u. U. dennoch sinnvoll.

    Für weitere Fragen zur neuen zyprischen Krankenversicherung kannst Du Dich per email an info@gesy.org.cy wenden. Die antworten meiner Erfahrung nach binnen 1 Tages.


  3. Nach oben    #3

    462 Beiträge seit 08/2013
    Danke
    17
    Wenn Du hier in Zypern steuerpflichtig bist dann zaehlt das Welteinkommen, also alles. Ob es da wg DBA zu irgendwelchen Anrechnungen kommt ist eine andere Sache. Soll heissen : Fin RIA wird Deine geseztliche Rente besteuern, so oder so. Die in Zypern werden das auch, aber da kannst Du die in GER gezahlte Steuer in Anrechnung bringen. Was den Beitrag (nicht Steuer) zum neuen NHS (GeSY) anbelangt : nach meinem augenblicklichem Kenntnisstand : auf alles. Aber darauf kann ich auch nicht schwoeren. Es ist fuer einen Nicht_Zyprioten verdammt schwierig belastbare (i.e. funktionierende) Informationen zu kriegen.

  4. Nach oben    #4

    462 Beiträge seit 08/2013
    Danke
    17
    Sorry jeba, da haben wir wohl zur gleichen Zeit an einer Antwort gearbeitet. Und noch mal sorry ; eine Betriebsrente unterliegt ausdruechlich nicht der deutschen Besteuerung (wenn Du in Zypern steuerpflichtig bist). Wie das jetzt in Einzelnen zusammengeht oder sich ausrechnet ist wieder eine andere Frage.

  5. Nach oben    #5

    462 Beiträge seit 08/2013
    Danke
    17
    Ich befuerchte ich muss mich korrigieren bzw etwas praeziisieren. Erstmal habe ich das mit Artikel 18 des DBA voellig uebersehen. Sorry, mein Fehler. Dieser Artikel beschaeftigt sich mit dem Oeffentlichen Dienst. Davon habe ich absolut keine Ahnung. Meine Ausfuehrungen bezogen sich auf Artikel 17. Und damit koennen die Behoerden gemaess Abs 2 die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteuern. Und weil sie das koennen tun sie es auch (OriginalTon Finanzamt fuer Rentner im Ausland).
    Was nun Betriebsrenten anbelangt gem Artikel 1 NUR in Zypern zu besteuern . Aber dafuer musst du JEDES Jahr einen Antrag bei dem fuer deinen frueheren Arbeitgeber zustaendiges Finanzamt stellen wg Steuerbefreiung gem ….. Denn ansonsten fuehrt dein frueherer Arbeitgeber Steuern ab, und zwar vom ersten Euro an.
    Noch eine Bemerkung fuer Rentner hier in Zypern. Fuer Renten aus dem Ausland hast jedes Jahr die Entscheidung, ob du nach dem normalen Staffelsystem mit dem ueblichen Freibetrag versteuern willst oder dich fuer die FlatRate von 5 Prozent auf jeden Euro entscheidest.

  6. Nach oben    #6
    Neu im Zypern-Forum
    aus Phuket
    3 Beiträge seit 07/2019

    Hallo Lykos

    Vielen Dank für die infos. Ich meine natürlich den Art. 17 die DBA, wie du richtig erkannt hast (im DBA Thai-Deut. ist es der Art. 18, daher die Verwechselung; dumm von mir).
    Die Sache mit der Gesundheitssteuer hast du glaube ich richtig geklärt. In der Tat wird hierbei das Welteinkommen zugrunde gelegt. In dem obigen Fall also 2,65% von 30.000€. Da meine Frau Petra über kein eigenes Einkommen verfügt (sie bekommt ihre Rente erst in einigen Jahren) ist sie wohl als Familienmitglied automatisch mitversichert.
    Die Frage mit der Einkommenssteuer ist mir immer noch nicht ganz klar. In Deutschland gebe ich nur die gesetzliche Rente an und zahle dann dort keine Steuern. Insofern gibt es in Zypern auch nichts anzurechnen. Was geschieht nun in Zypern? Wenn ich nur die 15.000 Arbeitsrente angebe, zahle ich auch keine Steuern. Wenn Zypern aber - wie du wohl vermutest - das gesamte Einkommen (die 30.000) zugrunde legt, findet de facto eine Doppelbesteuerung statt (auch wenn ich in D. keine Steuern zahle), weil ich in diesem Fall die deutsche gesetzliche Rente zweimal veranlagt habe. Das kann also eigentlich auch nicht sein.
    Kannst du mir bitte den Link zum deutschen Finantministerium nochmals angeben, ich konnte ihn nicht öffnen.
    Gruß Hök

  7. Nach oben    #7
    Avatar von Stelvio
    aus Larnaka
    92 Beiträge seit 08/2017
    Danke
    1
    Nach meinem Kenntnisstand versteuerst du deine gesetzliche Rente in D.
    Du erhältst dafür einen Steuerbescheid.
    Dann versteuerst du dein gesamtes Einkommen gesetzl. und Betriebsrente in Zypern.
    Die deutsche Steuer wird angerechnet auf die zyprische Steuer.
    Bei 19.500 Euro Freibetrag in Zypern wird evtl. keine Steuer oder nur ein geringer Betrag zu zahlen sein.

  8. Nach oben    #8

    462 Beiträge seit 08/2013
    Danke
    17
    Tut mir leid, Hoek, bin erst gerade aus dem Urlaub zurueck. Das ganze heisst nur, dass du nicht zweimal bezahlst 111 Wenn du null zahlst wird auch null angerechnet. Soll heissen, nach deinen Angaben :
    - 1500 Euro p.a. bei der 5% Flat Rate
    - 2200 Euro p.a. Staffelsystem.


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