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Thema: Einkommensteuer bei Aufenthalt kürzer als 183 Tage

  1. #1

    aus Paphos
    25 Beiträge seit 02/2015

    Einkommensteuer bei Aufenthalt kürzer als 183 Tage

    Hallo,
    Anfang 2020 plane ich nach Zypern auszuwandern. Ich werde dann Rentner (gesetzliche Rente aus Deutschland). In Paphos haben wir bereits eigenes Appartement. Genereller Plan ist Frühling und Herbst in Zypern zu verbringen, Sommer in Polen, Winter oft auf Reisen, teilweise in Deutschland verbringen.
    Ich lese jetzt Voraussetzungen für Einkommensteuer. Und ich weiß nicht, was in meinem Fall gelten wird. Ggf. werde ich nicht mindestens 183 Tage im Jahr auf Zypern verbringen, was eine Voraussetzung ist. Aber 183 Tage auch nirgendwo in Polen oder Deutschland oder auf Reisen. Wo bin ich dann „Tax resident“? Kennt jemand solche Situation oder hat eine Antwort?
    Gruß

  2. Nach oben    #2

    462 Beiträge seit 08/2013
    Danke
    17
    Also was Zypern anbelangt : es spielt erstmal ueberhaupt keine Rolle, ob Du hier 'Tax Resident' bist oder nicht. Das deutsche Finanzamt wird Dich in jedem Fall besteuern wg Rente aus gesetzlicher Rentenversicherung. Ob Du ggf auch in Zypern steuerpflichtig bist ist eine andere Sache (die deitsche Steuer kann dann ggf angerechnet werden). Vieles haengt dann auch von den entsprechden Doppelbesteuerungs-Abkommen ab. Mein Rat waere , Dich mit Deinem Finanzamt oder gleich mit dem Finanzamt fuer Rentner im Ausland (Neubrandenburg) in Verbindung zu setzen (letzteres hat sich als sehr hilfreich gezeigt).


  3. Lykos´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  4. Nach oben    #3
    Avatar von Stelvio
    aus Larnaka
    92 Beiträge seit 08/2017
    Danke
    1
    Wenn du die Rente aus einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst beziehst wirst du laut Steuerabkommen solange du keine zyprische Staatsbürgerschaft hast immer in Deutschland besteuert, ganz egal wie lange du dich im Ausland aufhältst.

    So wie du das schilderst bleibst du sowieso bei deinem örtlichen Finanzamt steuerpflichtig. Neubrandenburg springt ein sobald dein örtliches Finanzamt nicht mehr zuständig ist, weil du keinen Wohnsitz mehr in D hast.

  5. Nach oben    #4

    462 Beiträge seit 08/2013
    Danke
    17
    Also nochmal : ich beziehe mich hier ausschliesslich auf Zypern. Ich habe keine Ahnung von anderen DPAs (obwohl die in der EU wohl alle gleich ausssehen werden). Und dazu braucht es nicht nur den Artikel 18 bezueglich 'Oeffentlicher Dienst'. Artiikel 17 (2) reicht vollkommen aus aus. Und das sind ALLE Renten gemeass der gesetzlichen Sozilaversicherung eines Staates. Dem entkommst du nicht trotz des schoenen Wortes 'koennen'.. Hatte eine nette Unterhaltung mit dem FinRA : koennen heisst wir machen es. Also wie oder wo auch immer : das deutsche Finanzamt hat Dich. Und Noch eine Bemerkung am Rande : das koennte sogar gut fuer Dich sein wenn Du noch einen Wohnsitz in GER hast. Denn wenn Du ohne Wohnsitz in GER bist koennten die Dich vom ersten Euro an besteuern, d.h. OHNE Sonderausgabenabzug. Also die Einzelheien ueberlasse ich jetzt den 'Experten'. Over and out.

  6. Nach oben    #5

    aus Paphos
    25 Beiträge seit 02/2015

    90% Regelung

    Hallo,
    ich habe über 90% Regelung gelesen d.h. wenn mehr als 90% von gesamten Einkommen aus Deutschland stammt, dann kann Versteuerung der Rente in Deutschland mit Einbeziehung von Freibeträgen usw. stattfinden.

    Ich werde mich noch bei Steuerberater schlau machen.

    Gruss

  7. Nach oben    #6
    Avatar von Stelvio
    aus Larnaka
    92 Beiträge seit 08/2017
    Danke
    1
    Da gibt es einen Antrag auf "unbeschränkte Steuerpflicht" fürs Finanzamt damit man unter anderem personenbezogene Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen kann!

  8. Nach oben    #7

    462 Beiträge seit 08/2013
    Danke
    17
    Also, Bogdan, das mit der 90% Regelung ist richtig. Wenn dem so ist dann bist Du auf der sicheren Seite. Und was dann evtl spaeter hier in Zypern sein wird kannst Du in Ruhe abwarten. Da gibts dann auch wieder mindestens zwei Moeglichkeien.

  9. Nach oben    #8

    aus Kiti
    224 Beiträge seit 09/2015
    Danke
    2
    Werden bei der Ermittlung der 90%-Grenze Kapitaleinkünfte aus dem Ausland mit angerechnet?

  10. Nach oben    #9

    462 Beiträge seit 08/2013
    Danke
    17
    Ja. Wortlaut : 'Gesamteinkuenfte im Jahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen'. Und nochmals : hier geht es um Rentner die ihren Wohnsitz NICHT in Deutschland haben.

  11. Nach oben    #10

    aus Kiti
    224 Beiträge seit 09/2015
    Danke
    2
    Zitat Zitat von Lykos Beitrag anzeigen
    Ja. Wortlaut : 'Gesamteinkuenfte im Jahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen'. Und nochmals : hier geht es um Rentner die ihren Wohnsitz NICHT in Deutschland haben.
    Ja, aber unterliegen denn Dividenden z. B. amerikanischer Aktien der deutschen Einkommensteuer wenn man keinen deutschen Wohnsitz hat?

  12. Nach oben    #11

    462 Beiträge seit 08/2013
    Danke
    17
    Das Thema hier war wie Du in den Genuss des Sonderausgbenabzugs + … kommen kannst. Antwort : Antrag auf unbeschraenkte Einkommenssteuer stellen wenn Du bestimmte Bedingungen erfuellst. Unbeschraenkt heist dann aber, dass das gesammte Welteinkommen versteuert wid.

    Bei dieser Gelegenheit : allen die hier noch dabei sind oder gelegentlich reinschauen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute fuer das naechste Jahr.

  13. Nach oben    #12
    Neu im Zypern-Forum
    2 Beiträge seit 01/2020
    Vieles haengt dann auch von den entsprechden Doppelbesteuerungs-Abkommen ab.


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