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Thema: Erbrecht

  1. #1

    aus Kiti
    224 Beiträge seit 09/2015
    Danke
    2

    Erbrecht

    "....It is advisable to make a Will if you are a full time resident in Cyprus otherwise upon death, property and estate automatically passes to the Government...."
    Quelle: http://www.fsbproperties.com/MAINSITE/info.php?pid=21 (auf "looking to buy" und dann auf "buying property" klicken)

    Das kann ich nicht glauben. Wäre das überhaupt mit EU-Recht vereinbar. Gilt ein in Deutschland erstelltes Testament weiter, auch wenn man nach Zypern ausgewandert ist?

  2. Nach oben    #2

    462 Beiträge seit 08/2013
    Danke
    17
    Also die widersprechen sich ja selbst im naechsten Absatz. Ausserdem Vorsicht : die wenden sich an Briten. Und GB ist bekanntlich aus vielen Vereinbarungen raus.
    Die Materie ist zuuu kompliziert. Bin auch kein Experte. Was aber zu stimmen scheint : in vielen Faellen ist das Gesetz des Landes gueltig wo man verstorben ist. Und dann faengt es an mit gewoehlichem Aufenthalt ..... In Zypern gibts dann noch speziell den Unterschied zwischen 'movable' und 'immovable' property. In jedem Fall scheint ein Testament keine schlechte Loesung. Was die Gueltigkeit eines Testaments in Deutschland anbelangt : ich meine ich haette mal gelesen, dass ein HANDSCHRITLICHER Zusatz, das deutsches Erbrecht anzuwenden ist, alles heilt (zumindest in der EU).


  3. Nach oben    #3
    Zypern-Fan
    60 Jahre alt
    aus Tirol
    226 Beiträge seit 03/2013
    Danke
    2
    hier geht es um den besetzten Norden von Zypern, wer dort kauft sollte sich der rechtlichen Lage und des Risikos bewusst sein, wie hier schon mehrfach gepostet wurde.

    Bin kein Anwalt aber...Einen deutschen Zusatz unter ein in englisch (oder türkisch) verfasstes Testament halte ich für irreführend. Deutsches Recht kann niemals und in (Nord-) Zypern sowieso nicht durchgesetzt werden. Auch ein in Deutschland verfasstes Testament hat dort nur (wenn überhaupt) bedingte Gültigkeit, zumal auch die rechtliche Situation des Nordens bisher in den Sternen steht, wie wir alle wissen. Wenn man Resident in dem jeweiligen Land ist und dort Immobilien hat sollte ein Testament auch dort verfasst werden, so jedenfalls die Briten im Süden die wir kennen, (= Republik Zypern) und die ein Testament dort durch einen Anwalt aufgesetzt haben.

  4. Nach oben    #4

    462 Beiträge seit 08/2013
    Danke
    17
    jeba, wg des von Dir angesprochenen EU-Rechts schau doch mal hier rein
    http://www.hermannstadt.diplo.de/con...b_17082015.pdf
    Dazu gibts im Netz noch jede Menge andere Quellen.

  5. Nach oben    #5

    aus Kiti
    224 Beiträge seit 09/2015
    Danke
    2
    Danke für den link. Ist recht hilfreich. Würde die Wahl zyprischen Rechts auch Erbschaftsbesteuerung nach zyprischem Recht nach sich ziehen (in dem es keine Erbschaftssteuer gibt)? Ich vermute eher nicht, sondern dass dafür der steuerliche Wohnsitz des Erben ausschlaggebend ist.


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