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Thema: Reise- und Sicherheitshinweise, schöne Zusammenfassung, 28.01.16

  1. #1
    Zypern-Insider Avatar von CY
    53 Jahre alt
    aus LCA/LIM
    2.866 Beiträge seit 05/2005
    Danke
    21

    Reise- und Sicherheitshinweise, schöne Zusammenfassung, 28.01.16

    Newsletter des Auswärtigen Amts

    Zypern: Reise- und Sicherheitshinweise

    Stand 28.01.2016
    (Unverändert gültig seit: 28.01.2016)

    Letzte Änderungen:
    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Landesspezifische Sicherheitshinweise

    Reisen über Land

    Seit dem 1. Mai 2004 ist die Republik Zypern EU-Vollmitglied, bleibt aber weiterhin faktisch in zwei Teile geteilt. UN-Einheiten kontrollieren die Pufferzone zwischen dem Norden und dem Süden, die militärisches Sperrgebiet und zudem teilweise vermint ist. Es wird zu Vorsicht bei Annäherung an die Pufferzone geraten, und davor gewarnt, die seeseitige Verlängerung der Demarkationslinie schwimmend oder mit Booten zu überqueren. Respektieren Sie unbedingt als solche ausgewiesene militärische Einrichtungen auf der ganzen Insel und das dort geltende Fotografierverbot. Beachten Sie, dass die Beschilderung nicht immer sehr gut sichtbar ist.

    Wichtige Informationen über die Einreise in den Nordteil Zyperns und Einreisen vom Nordteil in den Südteil finden Sie unter „Einreisebestimmungen“.

    Aufgrund der faktischen Teilung kann die Botschaft konsularischen Schutz im Nordteil der Insel nur eingeschränkt leisten.

    Naturkatastrophen

    In den Sommermonaten kommt es auf Zypern aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
    www.auswaertiges-amt.de

    Allgemeine Reiseinformationen

    Seit 1974 ist Zypern faktisch geteilt. Die international anerkannte Republik Zypern übt die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus, nicht hingegen im Nordteil, der durch eine Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) vom Südteil abgegrenzt ist. Nur die Türkei erkennt den von ihr besetzten Nordteil als eigenständigen Staat ("Türkische Republik Nordzypern") an.

    Telefonieren zwischen dem Ausland (Deutschland) und Zypern ist zwar problemlos möglich, doch sind Direktverbindungen zwischen dem Norden und dem Süden begrenzt, und daher gibt es oft Engpässe bei der Direktwahl. Die Republik Zypern hat eine eigene Vorwahl (00357) und eigene Mobilfunknetze. Die Telefonnetze im Nordteil sind alle mit der Türkei verbunden (also entsprechende Landesvorwahl auf Festnetz 0090). Viele deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion funktionieren. Erkundigen Sie sich bei Bedarf bei Ihrem Anbieter betreffend Nutzbarkeit und Kosten.

    Der Blutalkoholkonzentrationsgrenzwert beim Führen von Kraftfahrzeugen beträgt 0,5 Promille in der Republik Zypern und im Nordteil Zyperns. Beachten Sie Geschwindigkeitsbegrenzungen. Es gibt im Übrigen zahlreiche Radarkontrollen.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    a) für die Republik Zypern

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Alle Reisedokumente müssen noch gültig sein.
    Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

    Hinweise zur Einreise von Minderjährigen

    Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne weiteres möglich.

    b) für den Nordteil der Insel Zypern (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“)

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Alle Reisedokumente müssen gültig sein.
    Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

    Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.

    Hinweise zur Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne weiteres möglich.

    Die zyprische Regierung betrachtet die Nutzung der See- wie auch der Flughäfen im Norden der Insel (z.B. der Flughafen Ercan/Timbou, der nicht vom internationalen ICAO-Regime erfasst wird) grundsätzlich als illegale Einreise und behält sich das Recht vor, diese zu bestrafen. Diesbezüglich unterrichtet sie ihre Partnerländer regelmäßig. Seit dem EU-Beitritt Zyperns im Jahr 2004 hat die Republik Zypern nach derzeitigem Kenntnisstand allerdings von diesbezüglichen Verfahren gegen EU-Bürger abgesehen.

    c) Reisen innerhalb Zyperns (Überqueren der sog. Grünen Linie)

    Die EU hat durch Ratsverordnung 866/2004/EK vom 29.04.2004 (Text unter www.europa.eu.int) ab 01.05.2004 Erleichterungen bei der Überquerung der Demarkationslinie durch Personen und Waren vorgesehen. Die Regierung der Republik Zypern hat auf dieser Basis die Praxis des "innerzyprischen Reiseverkehrs" festgelegt.

    Unter diesem Vorbehalt können sich EU-Bürger - unabhängig vom Einreiseort - auf der Insel frei bewegen. Ein Wechsel vom Nordteil in den Südteil und umgekehrt ist für EU-Bürger mit gültigem Reisedokument an den hierfür vorgesehenen Übergängen („crossing“) grundsätzlich problemlos möglich (siehe Auflistung). Allerdings ist, wie oben in b) ausgeführt, zu beachten, dass eine Einreise über einen Flughafen oder Hafen, die nicht von der Republik Zypern kontrolliert werden, aus deren Sicht illegal ist. Seit Öffnung von Übergängen haben zahlreiche EU-Staatsangehörige die Demarkationslinie in beide Richtungen problemlos überquert. Es gibt i d. R. keine Warte- oder Aufenthaltszeiten. Der Übergang über die Grüne Linie ist nur an bestimmten Übergängen möglich.

    Derzeit sind dies (türkische Bezeichnung in Klammern):

    Agios Dometios (Metehan) in Nikosia
    Ledra Palace in Nikosia - nur zu Fuß-
    Ledra Street(Lokmaci) in Nikosia - nur zu Fuß -
    Limnitis (Yeşilırmak) bei Kato Pyrgos
    Zodhia (Bostancı) bei Astromeritis
    Pergamos (Beyarmudu) bei Pyla
    Strovilia(Akyar) bei Agios Nikolaos

    Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt.

    Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden. Eine Aufenthaltsgenehmigungspflicht besteht ab einem Aufenthalt von drei Monaten.

    Die Fahrt mit einem Mietwagen vom Südteil in den Nordteil der Insel und zurück ist grundsätzlich möglich, vorausgesetzt die Mietwagenfirma lässt dies zu. Allerdings muss am Übergang eine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthaltes im Norden abgeschlossen werden (Achtung: diese umfasst keine Schäden am gemieteten Auto selbst).

    Auch mit im Norden der Insel gemieteten Fahrzeugen kann die Trennungslinie grundsätzlich überquert werden. Allerdings lassen das nur sehr wenige Autovermieter im Norden zu; es muss vom Mieter eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für den Südteil der Insel abgeschlossen und in einigen Fällen zusätzlich eine Kaution in bar (für Kaskoschäden) hinterlegt werden.

    Nach der Trennungslinien-Verordnung der EU (866/2004, geändert durch VO 293/2005), können Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 260,- Euro vom Norden in den Süden verbracht werden. Zum persönlichen Gebrauch gehören nicht mehr als 40 Zigaretten und ein Liter Spirituosen. Entsprechendes gilt für die Einreise vom Süden in den Norden. Die Überquerung der Grünen Linie mit lebenden Tieren oder Tierprodukten ist verboten.
    Das Verbringen von Diesel-Treibstoff vom Norden in den Süden ist aus umweltrechtlichen Gründen verboten. Die Einfuhr von Umzugsgut und Kraftfahrzeugen über den Norden in den Südteil der Insel ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für Transitfahrten mit Kraftfahrzeugen mit Fährverbindungen von der Türkei aus über den Norden der Insel und geplante anschließende Weiterfahrt ab Hafen Limassol z.B. nach Israel. In diesen Fällen muss das Kraftfahrzeug innerhalb einer vom zyprischen Zoll gesetzten Frist wieder in den Nordteil der Insel ausgeführt werden, ansonsten droht eine Beschlagnahmung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Seit dem 15. Juni 2007 müssen Reisende gemäß Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 mitgeführte Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr bzw. bei anderen Währungen (z. B. Schweizer Franken, US-Dollar, britisches Pfund) die entsprechenden Gegenwerte bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden. Dies ist nicht zu verwechseln mit einer Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr von Barmitteln, die weiterhin nicht verlangt wird. Bei Reisen innerhalb der EU sind mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel ab 10.000 Euro (oder entsprechendem Gegenwert in anderer Währung) mündlich auf Aufforderung anzuzeigen. Bargeld kann mit EC- und Kreditkarte an den zahlreich vorhandenen Bankautomaten abgehoben werden.

    Seit Beitritt zur EU am 01.05.2004 müssen Fahrzeughalter, die ein KFZ mit sog. „Visitor-Plates“ auf Zypern zulassen wollen, dafür Steuer entrichten. Im Einzelfall kann die zu entrichtende Steuer den Anschaffungspreis der KFZ deutlich übersteigen. Da es für bestimmte Personengruppen Ausnahmen von der Steuerpflicht geben kann, wird dringend empfohlen, vor der Einfuhr von Fahrzeugen mit den zyprischen Zollbehörden Kontakt aufzunehmen. (Tel.+357 22 601657)

    Der Besitz von Waffen bei der Einreise ist grundsätzlich nicht gestattet und strafbar. Ausnahmegenehmigungen werden jedoch erteilt.

    Die Ausfuhr von Antiquitäten ist grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen kann das Department of Antiquities in Nikosia Genehmigungen erteilen. (Anschrift: Cyprus Museum, Museum Street 1, Nicosia, Tel. +357 22 865807).

    Die Ausfuhr von Antiquitäten aus dem Nordteil der Insel ist ausnahmslos verboten; dies beinhaltet generell auch Steine, Tonstücke, Fossilien und alt aussehende Gegenstände.

    Die Einfuhr von gefälschten Designer-Waren (Uhren, Bekleidung, Brillen, Parfums etc.) aus dem Norden in die Republik Zypern ist verboten. Bei den durchgeführten Stichprobenkontrollen können die gekauften Waren konfisziert werden.

    Weitere Informationen zu den Zollvorschriften können auf der Website der zyprischen Zollbehörden abgerufen werden: http://www.mof.gov.cy/ce .

    Kontaktadresse der zyprischen Zollbehörden:

    Department of Customs and Excise
    Michail Karaoli Street
    1096 Nicosia
    Tel.: +357 22 601 713 bzw. +357 22 601 714
    E-Mail: headquarters@customs.mof.gov.cy

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften

    Auch der Besitz kleinster Mengen von Drogen ist strafbar.

    In der Nähe der Pufferzone und von Militäreinrichtungen herrscht auf der ganzen Insel striktes Fotografierverbot, das nicht immer gut ausgeschildert ist.

    Homosexuelle Handlungen sind auf der gesamten Insel nicht strafbar, die soziale Akzeptanz für offene Homosexualität ist aber gering. Nacktbaden und Oben-Ohne-Baden, sowie Handlungen in der Öffentlichkeit, bei denen intime Körperstellen entblößt werden, sind verpönt.

    Hinweis zum Erwerb und zur Nutzung von Immobilien in Zypern

    Seit Oktober 2006 sind Erwerb und Nutzung sowie Handel mit in der „TRNZ“ gelegenen Immobilien, deren rechtmäßige Eigentümer Griechenzyprer sind, mit Haftstrafen von bis zu 7 Jahren bewehrt. Deutschen Staatsangehörigen, die im türkisch-zyprischen Teil der Insel (gutgläubig) Eigentum erwerben wollen, solches (seit 1974) besitzen oder Hotels und Ferienanlagen nutzen, wird daher dringend angeraten, sich vorab beim Grundbuchamt in Nikosia über die Eigentumslage zu informieren, um etwaige Komplikationen beim Übertritt in den griechisch-zyprischen Teil der Insel zu vermeiden.

    Erreichbarkeit des Grundbuchamts

    Department of Lands and Surveys
    Hauptbüro
    Michalakpoulou 29
    1075 Lefkosia
    Tel.: +357 22 804801
    Fax: +357 22766056; +357 22804872

    Dieser Hinweis beruht auf den im Zeitpunkt des Verfassens verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen der Botschaft Nikosia. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

    Medizinische Hinweise

    Impfschutz

    Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.

    Medizinische Versorgung

    Es besteht auf Zypern für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen.

    Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).

    Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland".

    Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

    Gesundheitsrisiken

    Bei insgesamt mediterranem Klima ist in der heißen Jahreszeit aufgrund der hohen Temperaturen (im Extremfall bis über 45 Grad Celsius) und der relativ hohen Temperaturunterschiede zwischen Tag und Nacht (insbesondere in den Bergen) eine verstärkte Kreislaufbelastung gegeben. Erkrankungen der Atemwege sind vorwiegend in den feuchtkalten Perioden häufig.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    Haftungsausschluss

    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

    Weltweite Terrorwarnung
    Weltweiter Sicherheitshinweis

    Krisenvorsorgeliste

    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen.

    Krisenvorsorgeliste

    Reisemedizinische Hinweise

    Merkblätter des Gesundheitsdienstes

    FAQ

    Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema "Sicherheitshinweise"

    Mehr

    Internetangebot des Auswärtigen Amts: www.auswaertiges-amt.de

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  2. Nach oben    #2
    Zypern-Insider Avatar von tonicek
    72 Jahre alt
    aus Irgendwo zwischen Mélnik + Prag - CZ
    672 Beiträge seit 03/2011
    Danke
    9
    CY: Newsletter des Auswärtigen Amts
    . . . Respektieren Sie unbedingt als solche ausgewiesene militärische Einrichtungen auf der ganzen Insel und das dort geltende Fotografierverbot. . .

    . . . In der Nähe der Pufferzone und von Militäreinrichtungen herrscht auf der ganzen Insel striktes Fotografierverbot, das nicht immer gut ausgeschildert ist. . .


    Danke schön, CY, für die Info. Kann aber nicht ersehen, was daran neu sein soll oder ist. Das sind m.E. nach allesamt Regeln, die schon seit Jahren so lauten.

    Was mache ich jetzt mit meinen schönen Fotos?


  3. Nach oben    #3
    Avatar von Kate
    aus Frankfurt am Main
    420 Beiträge seit 05/2013
    Danke
    21
    Zitat Zitat von tonicek Beitrag anzeigen
    [B][I]
    Danke schön, CY, für die Info. Kann aber nicht ersehen, was daran neu sein soll oder ist. Das sind m.E. nach allesamt Regeln, die schon seit Jahren so lauten.

    Was mache ich jetzt mit meinen schönen Fotos?
    Ja, Tonicek, deshalb steht ja auch ganz oben dabei, dass die letzten Änderungen die Einreisebestimmungen für Deutsche Staatsangehörige betrafen.
    Im Übrigen kann die Zusammenfassung doch für alle Neureisenden nach Zypern sinnvoll und wichtig sein.

    Deine Fotos kannst Du natürlich weiter anschauen!

  4. Nach oben    #4
    Zypern-Insider Avatar von tonicek
    72 Jahre alt
    aus Irgendwo zwischen Mélnik + Prag - CZ
    672 Beiträge seit 03/2011
    Danke
    9
    Liebe Kate, da hast Du natürlich völlig recht - viele werden es gar nicht wissen, daß man, wenn man in Girne mit dem Auto einreist, es dann da auch wieder herausbringen muß - einfach in den Süden zu fahren und es von Limassol zu verschiffen, geht eben nicht - und das zu wissen, ist schon sehr wichtig !!!

    Aus Jux + Dollerei + Langerweile habe ich es im Hafen von Limassol trotzdem mal probiert, stand gerade ein Schiff aus Italien an der Pier - sie haben es aber nicht zugelassen, obwohl die Ticketverkäufer es sehr gerne getan hätten - solch ein Transport mit einer solchen Kiste bringt ordentlich Knete in die Kasse . . .


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