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Thema: Juristische Frage

  1. #1

    76 Jahre alt
    626 Beiträge seit 01/2008
    Danke
    16

    Juristische Frage

    Wer kennt sich mit der juristischen Ausdrucksweise aus? Wer kann den unten angeführten Text in eine verständliche deutsche Sprache übersetzen? Ist hier vielleicht ein Jurist dabei, der mir das erklären kann? Es sind feste juristische Ausdrücke, die ich u.a. auch ins Englische übersetzen soll. Ich verstehe sie aber nicht!


    "In dem Rechtsstreit X gegen Y
    wird angefragt, ob Einverständnis mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren besteht.

    Es wird davon ausgegangen, dass der Kläger X nicht nur für die aufgestellte Behauptung, sondern auch deren Unrichtigkeit beweispflichtig ist."


    Vielen Dank,
    Beethofan

  2. Nach oben    #2
    Zypern-Insider Avatar von CY
    53 Jahre alt
    aus LCA/LIM
    2.866 Beiträge seit 05/2005
    Danke
    21
    Hallo beethofan,

    im ersten Fall wird gefragt, ob es in Ordnung ist, wenn die Entscheidung schriftlich getroffen wird, also ohne das jemand vor Gericht erscheinen muss. Alle schicken also ihre Unterlagen usw per Post und das Gericht entscheidet dann und antwortet auch per Post, also schriftlich.

    Der zweite Satz sagt aus, dass davon ausgegangen wird dass der Kläger beweisen muss, dass die Behauptung richtig ist und dass er ebenso beweisen muss, dass sie nicht richtig ist.
    Also die Beweislast liegt in beiden Fällen beim Kläger.
    Ist n bisschen komisch und mir fällt dazu auch grad kein Beispiel ein... bin ja auch kein Jurist )

    Hope that helps....


  3. Nach oben    #3
    Avatar von Kate
    aus Frankfurt am Main
    420 Beiträge seit 05/2013
    Danke
    21
    Hallo beethofan,
    *CY* hat das schon ganz gut erklärt. Ergänzend könnte ich Dir noch sagen, dass es sich um einen Zivilprozess handeln dürfte. Da kommt es u. a. auf die Höhe des Streitwertes an; liegt der bis ca. 600 € können diese Verfahren auf schriftlichem Wege im Ermessen des Gerichtes geklärt werden, es sei denn einer der Beteiligten legt dagegen Einspruch ein. Am besten ist, wenn Du mal unter dem Stichwort "Zivilverfahren/ Zivilprozess" in den einschlägigen Suchmaschinen recherchierst, dann werden auch gewisse Zusammenhänge deutlich. Bedenke aber, dass dies natürlich nur für DE Gültigkeit hat. In CY sieht das vielleicht anders aus.

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