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Thema: Wohneigentum auf Zypern im EU-Recht

  1. #1
    Zypern-Fan Avatar von kypros5
    55 Jahre alt
    aus Wallisellen, Switzerland, Switzerland
    96 Beiträge seit 04/2009

    Wohneigentum auf Zypern im EU-Recht

    Hallo zusammen, als ich meine 1 Zimmerwohnung in Zypern vor 13 Jahren gekauft habe war ich ledig. Vor 11 Jahren habe ich geheiratet, also diese Wohnung in die Ehe mitgebracht. Bevor Zypern in der EU war sagte man mir, ich müsse unbedingt eine Art Testament machen weil sonst bei meinem Tod die Wohnung an den zypriotischen Staat überginge und NICHT an meinen Ehemann.
    Nun ist ja Zypern in der EU und die Schweiz hat die bilateralen Verträge, hat jemand eine Ahnung wie es nun im EU-Recht darum steht? Ich meine bekäme mein Mann nun die Wohnung?
    Mir ist schon klar, dass ich schlussendlich zu einem Anwalt gehen muss, aber vielleicht könnt ihr mir trotzdam mal etwas darüber sagen.
    Auf jedenfall vielen Dank.
    Claudia

  2. Nach oben    #2
    Zypern-Insider
    792 Beiträge seit 02/2006
    Ab 2015 kannst du wählen, ob du das Erbrecht deines Heimatlandes oder des Landes, in welchem du Eigentum besitzt, auf dein Erbe angewendet wissen willst.
    Guckst du hier: http://www.europarl.europa.eu/news/d...wird-einfacher

    Bis dahin gilt für Eigentum auf Zypern das zyprische Erbrecht. Nach diesem erbt sowohl dein Mann als auch deine Kinder und in bestimmten Fällen auch die Verwandschaft. Das ganze ist eine sehr langwierige Prozedur währed derer du nicht über das Erbe verfügen kannst. Deshalb immer ein zyprisches Testament machen für Besitztümer auf Zypern. Oder einfach nicht vor 2015 sterben!


  3. Nach oben    #3
    Zypern-Insider
    61 Jahre alt
    aus Paphos
    1.477 Beiträge seit 04/2005
    Das ist die beste idee...nicht vor 2015 sterben bitte....

  4. Nach oben    #4
    Zypern-Fan Avatar von kypros5
    55 Jahre alt
    aus Wallisellen, Switzerland, Switzerland
    96 Beiträge seit 04/2009
    Vielen Dank Angelika, da bin ich ja schon mal falsch orientiert, ich werde den Link ausführlich studieren.

    @Karin: ich werd mir Mühe geben....

  5. Nach oben    #5
    Neu im Zypern-Forum
    aus Schweiz
    1 Beiträge seit 08/2017

    Welches Erbrecht gilt

    Hallo Zusammen

    Ich hätte betreffend Erbrecht auch noch eine Frage. Mein Vater ist vor ca. 20 Jahren nach Zypern ausgewandert und hat sich dort ein Haus gekauft. Mein Bruder lebte schon vorher in Zypern und als mein Vater ebenfalls auswanderte hat er meinem Bruder ebenfalls ein Haus gekauft. Ich denke nicht, dass mein Vater ein Testament erstellt hat. Nun frage ich mich, welches Erbrecht nun angewandt wird, das zypriotische oder das schweizerische. Kann mir jemand Auskunft geben.
    Vielen Dank.

  6. Nach oben    #6

    462 Beiträge seit 08/2013
    Danke
    17
    Also in Zypern gilt nicht generell das Recht der Staatsangehoerigkeit sondern das Prinzip wo du wohnhaft bist. Also wohnhaft in Zypern : zypriotische Erbfolge. Ausnahmen, sowie Du das beschreibst (vor 20 Jahren ausgewandert) wohl eher nicht.

  7. Nach oben    #7

    aus Kiti
    224 Beiträge seit 09/2015
    Danke
    2
    Zitat Zitat von Lykos Beitrag anzeigen
    Also in Zypern gilt nicht generell das Recht der Staatsangehoerigkeit sondern das Prinzip wo du wohnhaft bist. Also wohnhaft in Zypern : zypriotische Erbfolge. Ausnahmen, sowie Du das beschreibst (vor 20 Jahren ausgewandert) wohl eher nicht.
    Wie sieht denn die zypriotische Erbfolge aus? Unterscheidet sie sich von der deutschen?

  8. Nach oben    #8

    462 Beiträge seit 08/2013
    Danke
    17
    Es muss natuerlich Erbrecht heissen und nicht Erfolge. Mein Deutsch ist nach so vielen Jahren auch nicht mehr das was es mal war.

  9. Nach oben    #9

    67 Jahre alt
    aus Limassol
    195 Beiträge seit 01/2011
    Gilt denn da nicht das Recht des Landes, wo sich die Immobilie befindet? Bei Firmen ist das so. Und tante Google hat mir einen Kurier Artikel gezeigt, in dem steht: "Hinterlässt ein österreichischer Staatsbürger im Ausland eine Immobilie, dann kommt in der Regel das Recht des Staates zur Anwendung, in dem sich das Haus befindet."

    meine 2ct.

  10. Nach oben    #10

    aus Kiti
    224 Beiträge seit 09/2015
    Danke
    2
    Es gibt eine EU-Regelung, derzufolge man im Testament festlegen kann, ob das Erbrecht des Gastlandes oder des Heimatlandes zur Anwendung kommen soll.

  11. Nach oben    #11

    67 Jahre alt
    aus Limassol
    195 Beiträge seit 01/2011
    "Cap. 195 provides that irrespective of the issue of domicile, Cyprus law does not regulate any immovable property in another country but it regulates all immovable property in Cyprus irrespective of whether the deceased was domiciled in Cyprus or not at the time of death. Moreover, Cyprus law is applicable for all movable property in any country of the world of a deceased who had Cyprus domicile."

  12. Nach oben    #12

    aus Kiti
    224 Beiträge seit 09/2015
    Danke
    2
    Zitat Zitat von lbraum Beitrag anzeigen
    "Cap. 195 provides that irrespective of the issue of domicile, Cyprus law does not regulate any immovable property in another country but it regulates all immovable property in Cyprus irrespective of whether the deceased was domiciled in Cyprus or not at the time of death. Moreover, Cyprus law is applicable for all movable property in any country of the world of a deceased who had Cyprus domicile."
    Was ist denn die Quelle? Steht das nicht im Widerspruch zu der EU-Regelung, derzufolge EU-Bürger das Erbrecht Ihres Heimatlandes für anwendbar erklären können?

  13. Nach oben    #13

    67 Jahre alt
    aus Limassol
    195 Beiträge seit 01/2011
    Keine Ahnung. Da müsstest Du einen Anwalt fragen.

    Aber nachdem Staaten bei Immobilien schon immer die Finger drin hatten (Royal Estate > Real Estate), kann ich mir schon vorstellen, dass dies vorgeht. Bei der Besteuerung is es ja auch so, dass immer der Staat am Standort der Immobilie besteuert.

  14. Nach oben    #14

    67 Jahre alt
    aus Limassol
    195 Beiträge seit 01/2011

  15. Nach oben    #15

    aus Kiti
    224 Beiträge seit 09/2015
    Danke
    2
    Komisch, ich kann nichts verlinken. Dann eben so:

    https://www.lto.de/recht/hintergruen...-erben-europa/

    "...Die EU-ErbVO lässt eine Rechtswahl zu. In einer Verfügung von Todes wegen kann die wählende Person das Recht des Staates wählen, dem sie bei der Rechtswahl oder bei ihrem Tod angehört. Das kann auch das Recht eines Drittstaates sein. Mehrstaater können jede Rechtsordnung wählen, der sie angehören. Anders als bisher im deutschen Recht kann man keine auf Grundstücke beschränkte Rechtswahl mehr treffen...."


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